Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Pass- und Zollvorschriften
Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung der Reisedokumente (Pass, Identitätskarte) und das Einhalten der Pass-, Visa- und Zollvorschriften aller Länder persönlich verantwortlich.

Programmänderungen
Sofern politische Verhältnisse, Devisenschwankungen oder Fahrplanänderungen anderer Verkehrsträger es notwendig machen, behalten wir uns das Recht auf Änderungen von Preisen und Programmen vor.

Zahlungsbedingungen
Bezahlung des Rechnungsbetrags bis spätestens 20 Tage vor Abreise mit dem beiliegenden Einzahlungsschein. Es werden Reka-Checks in Zahlung genommen bis zur Hälfte des Totalbetrags, maximal jedoch CHF 500.00 pro Person.

Trinkgelder
Nicht inbegriffen sind Trinkgelder für Hotelpersonal, Reiseleiter, Hostessen und Chauffeure. In der Touristikbranche sind Trinkgelder üblich und werden als nette Geste sehr geschätzt.

Stand: Oktober 2010

 

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